UID-Nummern prüfen
UID Mehrfachabfrage - das Tool für KMUs
UID-Nummer Mehrfachabfrage
Innergmeinschaftliche Lieferung
Validierung der UID-Nummer
Abfrage Stufe 1
Einfaches Bestätigungsverfahren
Beim einfachen Bestätigungsverfahren (Stufe 1) wird die UID-Nummer ohne Bezug auf das eigene Unternehmen abgefragt. Die eigene UID-Nummer wird daher bei der Überprüfung der Kunden-UID-Nummer nicht benötigt. Es wird lediglich überprüft, ob die UID-Nummer gültig ist. Dieses Verfahren wird in der Regel bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen verwendet.
Weiter zur Abfrage Stufe 1Abfrage Stufe 2
Qualifiziertes Bestätigungsverfahren
Beim qualifizierten Bestätigungsverfahren (Stufe 2) wird neben der Gültigkeit der UID-Nummer auch der Name und die Anschrift des Unternehmens überprüft. Zusätzlich wird die UID-Nummer des eigenen Unternehmens für die Abfrage benötigt. Abfragen der Stufe 2 sind seit 01.01.2020 bei innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferungen verpflichtend. Das qualifizierte Bestätigungsverfahren ist bei allen Neukunden vor Lieferung durchzuführen. Ist die UID-Prüfung ungültig, ist die Lieferung als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln.
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Ablauf der UID-Prüfung
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