UID-Prüfung Stufe 1

Die UID-Prüfung Stufe 1 ist das einfache Bestätigungsverfahren. Sie liefert ausschließlich die Auskunft, ob eine übermittelte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) zum Zeitpunkt der Abfrage gültig oder ungültig ist.

Leistungsumfang der Stufe 1

  • Reine Gültigkeitsprüfung: Es wird geprüft, ob die UID existiert und aktuell aktiv ist.
  • Kein Stammdatenabgleich: Kein Abgleich von Firmenname, Rechtsform oder Anschrift (das bietet erst Stufe 2).
  • Zeitpunktbezug: Die Bestätigung bezieht sich auf den Abfragezeitpunkt und sollte bei relevanten Vorgängen dokumentiert werden.
  • Nachweisfunktion: Die Bestätigung (Screenshot/PDF/Protokoll) dient als Beleg für Betriebs- und Umsatzsteuerprüfungen.

Wann ist Stufe 1 sinnvoll?

  • Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit bekannten EU-Partnern.
  • Für regelmäßige Kontrollabfragen (z. B. monatlich/vierteljährlich), um die fortlaufende Gültigkeit sicherzustellen.
  • Wenn keine Zweifel an Name/Adresse bestehen oder diese bereits geprüft wurden (z. B. bei Erstanlage via Stufe 2).

Praxisbeispiel

Ein österreichischer Lieferant verkauft monatlich an einen langjährigen Kunden in Frankreich. Bei der ersten Lieferung wurde per Stufe 2 (qualifizierte Abfrage) UID, Name und Anschrift bestätigt. Bei den Folgelieferungen genügt die Stufe 1, um die fortlaufende Gültigkeit der UID schnell zu prüfen und zu dokumentieren.

Vorteile der Stufe 1

  • Schnell & unkompliziert: Ergebnis in Sekunden.
  • Kostenfrei & EU-weit anerkannt: Abfrage über nationale Portale (z. B. FinanzOnline) oder das EU-System.
  • Revisionssicher: Auszug/Protokoll dient als Nachweis für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.